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      28 September 2022

      Fallstudie: „Schwerwiegende Probleme einer Übersetzung“

      Das ICSID-Schiedsverfahren Occidental Petroleum ./. Ecuador ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich eine schlechte juristische Übersetzung auf den Ausgang eines internationalen Rechtsstreits auswirken kann. 

      In dem Rechtsstreit ging es um die Enteignung im Zusammenhang mit einer Erdölinvestition und der vom Gericht am 5. Oktober 2012 verhängte Schadensersatz in Höhe von 1,77 Milliarden US-Dollar war zu diesem Zeitpunkt der höchste, der jemals von einem Schiedsgericht verhängt wurde. Wie sich jedoch im Nachhinein herausstellte, wurden ganze 760 Millionen Dollar oder 40 % des Schadensersatzes zugesprochen, weil die Mehrheit des Gerichts das ecuadorianische Recht, das dem Gericht in englischer Übersetzung vorgelegen hatte, falsch verstand.

      Sachverhalt des Rechtsstreits

      Kläger Occidental Petroleum, war der größte US-Investor in Ecuador und hatte einen Beteiligungsvertrag mit dem Staat abgeschlossen. Der Vertrag untersagte es dem Investor, seine Rechte aus dem Vertrag ohne Genehmigung der Regierung an Dritte abzutreten. Als Occidental 40 % seiner Anteile an der Investition an ein kanadisches Unternehmen übertrug, ohne zuvor die erforderliche Genehmigung einzuholen, nahm Ecuador dies zum Anlass, den Vertrag mit dem Unternehmen zu kündigen. Occidental leitete daraufhin ein internationales Schiedsverfahren im Rahmen des bilateralen Investitionsabkommens (BIT) zwischen den USA und Ecuador vor einem Schiedsgericht ein, das sich aus Yves Fortier, David Williams und Brigitte Stern zusammensetzte. Diese Schiedsrichter waren weder spanische Muttersprachler noch hatten sie besondere Kenntnisse des ecuadorianischen Rechtssystems.

      Die Entscheidung des Schiedsgerichts

      Das Gericht war sich einig, dass die Kündigung des Beteiligungsvertrags durch Ecuador einer unrechtmäßigen Enteignung gleichkam, die gegen das bilaterale Investitionsabkommen zwischen den USA und Ecuador verstößt, und wies den Staat an, den Investor für den Verlust der Investition zu entschädigen. Bei der Bemessung der Entschädigungssumme stellte sich jedoch die Frage, ob die an einen Dritten übertragenen 40 % der Anteile zu den enteigneten Vermögenswerten gehörten, die entschädigt werden mussten. Die Antwort auf die Frage hing davon ab, ob die Übertragung ohne die erforderliche staatliche Genehmigung nach ecuadorianischem Recht gültig war. 

      Die Mehrheit der Schiedsrichter, bestehend aus Yves Fortier und David Williams entschied, dass die Übertragung nach ecuadorianischem Recht „inexistent“ war, weil die erforderlichen Formalitäten nicht eingehalten worden seien. Die Übertragung war somit rechtlich unwirksam und der übertragene Anteil von 40 % wurde als der übernommenen Investition zugehörig betrachtet und musste entschädigt werden. Dieser Teil der Entschädigung belief sich auf fast 760 Millionen US-Dollar – ein enormer Betrag in jeglicher Hinsicht.

      Der Fehler des ecuadorianischen Rechts

      Der Schiedsspruch des Gerichts war jedoch mit einer vehementen Ablehnung von Professorin Brigitte Stern bezüglich der Schlussfolgerungen zum Schadenersatz verbunden. Stern wies darauf hin, dass entgegen der Auffassung der Mehrheit des Gerichts die Nichteinhaltung einer vorgeschriebenen Formalität die Übertragung der 40-prozentigen Beteiligung durch Occidental nicht „inexistent“ mache. Das Fehlen der erforderlichen staatlichen Genehmigung führe zwar zur absoluten Nichtigkeit der Übertragung, aber im Gegensatz zur Nichtexistenz werde diese Nichtigkeit erst mit der Entscheidung eines zuständigen Gerichts wirksam. Da kein Gericht jemals eine solche Nichtigkeit ausgesprochen habe, sei der 40-prozentige Anteil von Occidental vor der Enteignung rechtsgültig übertragen worden und gehöre daher nicht zu den enteigneten Vermögenswerten, die hätten entschädigt werden müssen.

      Irreführende Übersetzungen

      Als mögliche Ursache des Irrtums der Mehrheit des Schiedsgerichts über Bedeutung und die Auswirkung der Begriffe „Inexistenz“ und „Nichtigkeit“ wies Professorin Stern in ihrer abweichenden Meinung auf „ernsthafte Übersetzungsprobleme“ bei zwei Urteilen des Obersten Gerichtshofs von Ecuador hin, auf die sich die Mehrheit „implizit verlassen haben könnte“. In diesen Urteilen hatte der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass ein Rechtsakt als „inexistent“ gilt, falls er die gesetzlich vorgeschriebenen „solemnidades“ nicht einhält. Der Begriff „solemnidades“ war mit „gesetzliche Anforderungen“ ins Englische übersetzt werden. Wie Professorin Stern in ihrer abweichenden Meinung ausführte, war diese Übersetzung jedoch irreführend: Der Begriff „solemnidades“ beziehe sich nur auf die gesetzlich vorgeschriebenen feierlichen Formvorschriften, wie etwa das Erfordernis einer öffentlichen Urkunde für Immobiliengeschäfte. „Solemnidad“ beziehe sich aber in keiner Weise auf „rechtliche Anforderungen“ im Allgemeinen, wie etwa das Erfordernis einer staatlichen Genehmigung. Wie Stern hervorhob, könne die Schlussfolgerung der Mehrheit des Gerichts, eine „formale Feierlichkeit“ [solemnidades] mit „gesetzlichen Anforderungen“ gleichzusetzen, in keiner Weise auf den spanischen Originaltexten beruhen, und sie stellte fest:

      „Wären die Übersetzungen bezüglich der Kriterien des Nichtvorhandenseins korrekt, und wären die spanischen Originaltexte wirklich berücksichtigt worden, wären die von der Mehrheit des Gerichts gezogenen Schlussfolgerungen nicht haltbar gewesen.“

      Aufhebung

      Ecuador beantragte beim ICSID die Aufhebung des Schadensersatzurteils in Höhe von 1,77 Milliarden US-Dollar. Der vom ICSID zur Prüfung des Antrags eingesetzte Nichtigkeitsausschuss bestand aus Professor Fernández-Armesto, Richter Florentino P. Feliciano und Herrn Rodrigo Oreamuno, die allesamt spanische Muttersprachler sind – und ihre Schlussfolgerung bezüglich der korrekten Bedeutung des Begriffs „solemnidad“ war eindeutig:

      Der Ausschuss hat die vom Gericht angeführte Rechtsprechung geprüft und kein stützendes Argument für die Schlussfolgerung der Mehrheit gefunden: In allen Fällen ging es um das Nichtbestehen von Kauf-/Verkaufsversprechen, die nicht ordnungsgemäß in einem „instrumento público“ (d. h. in einer notariellen Urkunde) niedergelegt worden waren. Die Rechtsprechung ist eindeutig in der Beurteilung, dass eine „Inexistenz“ nur in Ausnahmefällen vorliegt, wenn das Gesetz verlangt, dass die vertragliche Zustimmung durch ein „solemnidad“ (d. h. in einem „instrumento público“, wie es auch bei bestimmten Verträgen über Immobilien erforderlich ist) formalisiert wird. Es wird nicht bestritten, dass die Zustimmung zum Abschluss der Übertragungsvereinbarungen ordnungsgemäß formalisiert wurde und keiner „solemnidad“ bedurfte. … Die Parteien haben sich auf keine ecuadorianische Rechtsprechung berufen, die besagt, dass ein ansonsten gültiger Vertrag durch das Versäumnis, eine behördliche Genehmigung einzuholen, hinfällig geworden ist.

      Der Ausschuss hob die Zusprechung von 40 % des Schadensersatzes auf, wodurch sich dessen Höhe um rund 700 Millionen Dollar verringerte. 

      Die Lehren aus dem Urteil Occidental ./. Ecuador

      Wie Professorin Stern in ihrer abweichenden Meinung hervorgehoben hatte, waren die einzigen Beweise in den Unterlagen, die die Schlussfolgerungen der Occidental-Mehrheit hätten stützen können, dass ein Rechtsakt als „inexistent“ angesehen werden konnte, weil er „eine andere rechtliche Anforderung an eine öffentliche Urkunde“ nicht erfüllt, irreführende englische Übersetzungen, auf die sich „die Mehrheit implizit verlassen haben könnte“. Obwohl der Nichtigkeitsausschuss, der auf der Grundlage des spanischen Originals vorgegangen war, nicht ausdrücklich auf die Übersetzungsfragen einging, stimmte er Professorin Stern in Bezug auf die korrekte Bedeutung der ecuadorianischen Rechtsbegriffe voll und ganz zu. 

      Man darf daher vernünftigerweise annehmen, wie Professorin Stern es in ihrer abweichenden Meinung getan hat, dass die Mehrheit des Gerichts, wenn sie diese korrekte Bedeutung berücksichtigt hätte, zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre und den Parteien ein weiteres langwieriges Nichtigkeitsverfahren erspart hätte, das zusätzlich mehr als weitere zehn Millionen Dollar kostete.

      Die Occidental-Fall veranschaulicht, wie wichtig Klarheit und Genauigkeit von Übersetzungen sind, die als Beweismittel vor internationalen Gerichten vorgelegt werden, und wie sehr eine unglückliche Wahl des Übersetzungsdienstleisters zu einem enormen Schaden führen kann.

      References

      1. ICSID-Fall Nr. ARB/06/11
      2. Schiedsspruch Occidental ./. Ecuador, 5. Oktober 2012, Abs. 626-644.
      3. Occidental ./. Ecuador, Entscheidung über die Nichtigerklärung des Schiedsspruchs, 2. November 2015, Rn. 241.
      4. Occidental ./. Ecuador, abweichende Meinung von Professorin Brigitte Stern, 20. September 2012, Absatz 94.
      5. Occidental ./. Ecuador, abweichende Meinung von Professorin Brigitte Stern, 20. September 2012, Absatz 78.
      6. Occidental ./. Ecuador, Entscheidung über die Aufhebung des Schiedsspruchs, 2. November 2015, Abs. 575-576.

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